Eintrittspreise
| Leistungsangebot | normal | E 1* | E 2** |
|---|---|---|---|
| Bei Eintritt ab 17.00 Uhr gibt es 50% Nachlass auf die nicht ermäßigten Entgelte. Für Badnutzer ist der Parkpreis auf 1,50 Euro ermäßigt. Wertmünzen erhalten Sie beim Erwerb einer Eintrittskarte an der Kasse. ***Insbesondere bei Kindergruppen wird um Anmeldung gebeten. |
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| Tageskarte | 3,00 Euro | 1,50 Euro | 2,00 Euro |
| 3-Monatskarte (personengebunden) | 75,00 Euro | 45,00 Euro | 55,00 Euro |
| Saisonkarte Strandbäder (personengebunden) | 65,00 Euro | 45,00 Euro | 55,00 Euro |
| Familien-Tageskarte 8 Personen, davon bis 2 Erwachsene (Nachweis) |
6,00 Euro | ||
| Gruppen-Tageskarte*** (1 Erwachsener und 10 Kinder) |
13,00 Euro | ||
Wassersportangebote
Im Waldbad Templin werden viele Wassersportmöglichkeiten angeboten.
Ob Ruderboot, Surfboard, Kajak, oder Banane - hier ist für Groß und Klein sicher etwas Spannendes dabei.
| Wassersportangebote | ||
|---|---|---|
| * Voranmeldung unter den angegebenen Telefonnummern. | ||
| Ruderboote und Kajaks | pro Stunde pro Tag |
3,00 Euro 15,00 Euro |
| Tretboot | je Stunde | 6,00 Euro |
| Banane* (10 Minuten, für Schwimmer ab 8 Jahre) |
Kinder bis 14 Jahre Erwachsene Banane komplett Mitfahrer im Boot |
2,50 Euro 4,00 Euro 20,00 Euro 1,00 Euro |
Leistungsangebot
Sonnenliege mit Auflage pro Tag: 3,00 Euro / ermäßigt ab 16.00 Uhr 1,50 Euro
Strandkorb pro Tag: 5,00 Euro / ermäßigt ab 16.00 Uhr 2,50 Euro
Nutzungsbedingungen:
Insgesamt sind die Aushänge der Badeordnung und das Preisblatt der SWP / BLP für die Nutzung der Strandbäder sowie Bootsplätze verbindlich.
Die Tages- und Gruppenkarten sind nur am Lösungstag bei gleichzeitigem Eintritt gültig, die 3-Monatskarte für drei volle Kalendermonate ab Lösungstag, die Jahreskarte gilt für ein Jahr ab Lösungstag und die Saisonkarte vom 15. Mai bis 30. August.
Ermäßigungsgruppen
*E 1: für Kinder, Schüler/innen, Studenten/innen; Auszubildende, Sozialhilfeempfänger/innen, Erwerbslose, Bundesfreiwilligendienstler
**E 2: für Vorruheständler, Pensionäre und Rentner/innen
jeweils gegen Vorlage eines Nachweises.


